Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Eventworks GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ oder auch „Verkäufer“) und den Käufern (im Folgenden auch „Besucher“) von Eintrittskarten für vom Veranstalter durchgeführten Abiturbällen, sofern diese im Onlineshop unter der Domain
www.abitraum.de erworben werden.
Für alle Besucher von Abiturbällen, die Eintrittskarten auf anderen Wegen erworben haben, gelten in jedem Fall die in den Teilen I., III. und IV. genannten Bedingungen.
Mit „Käufer“ bzw. „Besucher“ wird eine Vertragspartei auch dann bezeichnet, wenn sie aus mehreren Personen bestehen, eine Personengesellschaft bilden oder ein anderes als das männliche Geschlecht haben, ohne dass hiermit eine Herabsetzung gemeint wäre.
I. Leistungsbeschreibung der Veranstaltung
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Besuch der Veranstaltung durch den Besucher sowie etwaig erworbene Zusatzleistungen.
(2) Es handelt sich bei der Veranstaltung um einen Abiturball. Die Leistungen des Veranstalters sowie Ort und Zeit für die konkrete Veranstaltung sind im Onlineshop vor dem Erwerb von Eintrittskarten ersichtlich. Eine Zusammenfassung der relevanten Informationen erhält der Käufer von Eintrittskarten nach dem Erwerb per E-Mail übermittelt.
(3) Auf die Festlegungen im „Meilenstein“-Dokument und die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen wird ausdrücklich hingewiesen (siehe auch § 2).
§ 2 Verlegungen
(1) Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht, den Ort, die Uhrzeit oder den Tag der Veranstaltung zu ändern, soweit die Durchführung der Veranstaltung am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Uhrzeit oder zum vereinbarten Tag ohne Verschulden des Veranstalters unmöglich geworden ist oder werden wird, wenn die Änderung für den Besucher zumutbar ist.
(2) Als zumutbar gelten Verlegungen:
- hinsichtlich des Orts, sofern der neue Veranstaltungsort sowohl in der gleichen Stadt und nicht mehr als 20km entfernt vom ursprünglichen Veranstaltungsort liegt und weiterhin eine mit diesem qualitativ vergleichbare Ausstattung aufweist;
- hinsichtlich der Uhrzeit, jede zeitliche Verlegung um nicht mehr als eine Stunde nach vorne oder nach hinten;
- hinsichtlich des Tags, auf den nächsten Tag zur gleichen Zeit oder auf den gleichen Wochentag der nächsten Woche zur gleichen Zeit.
(3) Die Parteien vereinbaren die Einbeziehung des Inhalts des „Meilenstein“-Dokument in den Besuchervertrag. Das Dokument ist jederzeit online abrufbar und wird mit den sonstigen Vertragsunterlagen bei Vertragsschluss per E-Mail übermittelt. Werden für eine geplante Veranstaltung die genannten Zielvorgaben nicht eingehalten, das heißt, kann bis zum jeweils genannten Datum die genannte Anzahl an Tickets nicht verkauft werden, so steht dem Veranstalter das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des jeweiligen „Meilensteins“ die Veranstaltung auch an einen anderen Ort zu verlegen. Der Auftragnehmer ist bei der Auswahl des neuen Veranstaltungsortes auf die in dem Dokument genannten Orte beschränkt.
(4) Der Besucher hat das Recht, dem Veranstalter nachzuweisen, dass die vom Veranstalter gewählte Verlegung für ihn unzumutbar ist. In diesem Fall erhält der Besucher den von ihm gezahlten Eintrittspreis erstattet.
(5) Eine Verlegung im Sinne dieser Regelung wird vom Veranstalter unverzüglich per E-Mail an alle Käufer bekannt gegeben.
§ 3 Weiterveräußerungsverbot
(1) Eintrittskarten dürfen nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel ausgelobt werden.
(2) Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung, darf der verlangte Verkaufspreis nicht höher sein als der für die Karten gezahlte Preis einschließlich evtl. angefallener Gebühren. Ferner ist der Erwerber verpflichtet, alle Rechte und Pflichten aus diesem Besuchervertrag, einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots, zu übernehmen.
§ 4 Kartenverlust
Erworbene Tickets können jederzeit erneut über den Online-Zugang des Käufers heruntergeladen und ausgedruckt werden.
§ 5 Veranstaltungsordnung
Ergänzend zu den hier vorhandenen Regelungen außerdem die Veranstaltungsordnung, welche wesentlicher Bestandteil des Besuchervertrags ist. Der Besucher wird insoweit vor allem auf die dortigen Regelungen zum Zutritt zur Veranstaltung, zum Ausschluss von der Veranstaltung, zu verbotenen Gegenständen und Verhaltensweisen, zum Lärmschutz sowie zum Haftungsausschluss hingewiesen.
§ 6 Beaufsichtigung Aufsichtsbedürftiger
Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
§ 7 Haftungsbegrenzung während Veranstaltungen
(1) Ergänzend zu den Haftungsregelungen im Allgemeinen Teil übernimmt der Veranstalter für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Besuchers, insbesondere der Besuchergarderobe, sowie für Vermögensschäden des Besuchers keine Haftung.
(2) Der Haftungsausschluss gem. Abs. 1 gilt nicht, wenn der Veranstalter die Sachen gegen Aushändigung einer Garderobenmarke oder eines Garderobenchips besonders in Verwahrung genommen hat. In diesem Fall gilt jedoch eine Begrenzung der Haftung auf 2.500,00 Euro pro Garderobenmarke oder -chip.
(3) Der Haftungsausschluss gem. Abs. 1 und die Haftungsbegrenzung gem. Abs. 2 gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) oder für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt in jedem Fall unbeschränkt.
II. Kauf von Eintrittskarten im Onlineshop und Verbraucherinformationen
§ 1 Geltungsbereich
Der folgende Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Käufern, die über den Online-Shop unter Eintrittskarten für Abiturbälle kaufen oder andere Leistungen buchen.
§ 2 Verbraucherinformationen
(1) Alle Vertragsschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
(2) Diese Nutzungsbedingungen sind jederzeit in der aktuellen Fassung auf der Webseite abrufbar.
(3) Vertragstexte mit Angaben zu den bestellten Waren werden vom Veranstalter gespeichert. Dieser gespeicherte Vertragstext ist für den Käufer jedoch nicht zugänglich. Der Käufer hat aber die Möglichkeit, den Vertragstext zu archivieren, indem er die auf der Webseite des Veranstalters vorgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen speichert oder ausdruckt und ergänzend die letzte Seite des Verkaufsprozesses (Bestellübersicht) speichert oder ausdruckt. Der Käufer erhält all diese Informationen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestelldaten) zusammengefasst auch in der Bestätigungsmail des Veranstalters.
(4) Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit einsehen, ändern und auf diesem Weg Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung berichtigen
. Insbesondere auf der letzten Seite des Bestellprozesses (Bestellübersicht) hat der Käufer Gelegenheit, die eingegebenen Daten noch einmal zu überprüfen.
(5) Der Veranstalter hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Veranstaltungen und den zugehörigen Eintrittskarten im Online-Shop durch den Veranstalter stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über Eintrittskarten dar.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ nimmt der Käufer das Angebot auf Abschluss eines Vertrags an.
(3) Nach Eingang der Bestellung schickt der Veranstalter dem Käufer umgehend eine Bestätigung über den Vertragsschluss zu. Dieser sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die spezifischen Bestelldaten des Käufers beigefügt. Weiterhin enthält diese E-Mail einen Bestellcode.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Käufer Verbraucher, so steht ihm unter Umständen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das bedeutet, dass insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Abiturbälle durch den Veranstalter kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
(3) Alle Informationen einschließlich der Widerrufsbelehrung sowie des Muster Widerrufsformulars finden Sie unter …
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf der Webseite des Veranstalters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Versand der Eintrittskarten erfolgt kostenlos.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(4) Der Käufer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, Rechnung und Vorkasse. Alle Zahlungen mit Ausnahme der Vorkasse werden über den Zahlungsdienstleister Klarna abgewickelt.
§ 6 Zahlung
(1) Der Käufer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, Rechnung und Vorkasse.
(2) Alle Zahlungen mit Ausnahme der Vorkasse werden über den Zahlungsdienstleister Klarna abgewickelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
https://abitraum.de/zahlungsbedingungen.
§ 7 Erhalt der Eintrittskarte/n
Mit dem per E-Mail vom Veranstalter übermittelten Bestellcode kann sich der Käufer auf der Webseite des Veranstalters einloggen und 14 Tage vor der Veranstaltung die erworbenen Eintrittskarten herunterladen. Sofern der Käufer die Bezahlart Vorkasse gewählt hat, ist ein Herunterladen der Eintrittskarten nur möglich, wenn ein vollständiger Zahlungseingang beim Veranstalter erfolgt ist. Die Eintrittskarten müssen ausgedruckt zur Veranstaltung mitgenommen und zum Einlass vorgelegt werden.
III. Sonstige Bestimmungen und Informationen
§ 1 Angaben zum Veranstalter/Verkäufer
Eventworks GmbH, Röntgenstr. 14A, 10587 Berlin
Telefon: +49 30 689 146 86
E-Mail: info@abitraum.de
UST-ID: DE295400178
§ 2 Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden des Käufers oder Besuchers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstehen, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter des Veranstalters verursacht werden. Soweit der Veranstalter nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer oder Besucher vertrauen durfte. Die Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.
§ 3 Gewährleistung
Der Veranstalter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Informationen zur Online-Streitbeilegung und Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 5 Sonstiges
(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Käufern oder Besuchern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer oder Besucher als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In einem solchen Fall werden sich die Parteien bemühen, die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
IV. Veranstaltungsordnung