COVID-19

Abiball-Ticket Erstattung

Rückabwicklung der gekauften Abiball-Tickets

ABITRAUM ERSTATTET DEINE TICKETS IM NAMEN DES ABIBALL-KOMITEES

Der deutsche Gesetzgeber hat auf die dramatische Situation im Veranstaltungsbereich durch die COVID-19-Pandemie reagiert und am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Wir freuen uns jedoch darüber, dass wir gemeinsam mit den Veranstaltern eine anderweitige Lösung gefunden haben, bei denen es keine Verlierer gibt und du als Kunde deine Zahlungen an den Veranstalter wiederbekommst.

So klappt die Ticketerstattung

Wir wollten die Ticketerstattung so einfach wie möglich für dich gestalten und haben in diesem Zusammenhang ein Rückerstattungsformular programmiert, welches alle relevanten Daten verarbeitet und es keiner weiteren Aktionen durch dich bedarf.

  • Scrolle einfach weiter runter auf dieser Seite, bis du zu dem Formular kommst.
  • Fülle das Formular mit allen relevanten Informationen aus und schicke es ab.
  • Du erhältst eine Bestätigungsmail, die dir eine Vorgangsnummer und Zahlungsziele mitteilt.

VIELEN DANK.

FÜR DEINE UNTERSTÜTZUNG.

Wir möchten uns an dieser Stelle in aller Form für dein Verständnis und die Solidarität bedanken. Wir leben in einer Ausnahmesituation, in der jegliche Hilfe zählt. 
Alle gestellten Anträge wurden abschließend bearbeitet. Solltest du für deinen gestellten Antrag noch keinen Zahlungseingang bestätigen können, bitten wir dich um Kontaktaufnahme. Vielen Dank!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier findest du die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Stornierung und Erstattung von Abiball-Tickets.

Bitte prüfe zunächst, ob deine Veranstaltung durch uns rückabgewickelt wird. Solltest du beispielsweise deinen Antrag auf Kostenrückerstattung bereits erfolgreich bei uns eingereicht haben, stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. In diesem Falle hat uns der Veranstalter mit der kompletten Rückabwicklung beauftragt. Sollte es nicht möglich sein, den Antrag über unser Formular einzureichen, nehme bitte direkt Kontakt mit dem Veranstalter bzw. dem Abiball-Komitee auf. Diese werden dir dann helfen.

Sofern du keine Bestätigungsmail erhalten bzw. diese aus Versehen gelöscht hast, kannst du anhand deiner ursprünglichen Bestellnummer den Status erfragen. Bitte sehe  von Anfragen vor Ablauf des Zahlungstermins ab.

Gemeinsam mit Veranstaltungsdienstleistern und Selbstständigen hat das Team von Abitraum bereits ein Jahr im Voraus mit der Planung begonnen und notwendige Vorkehrungen getroffen, damit die Veranstaltung ein voller Erfolg wird. Wir haben uns dennoch dafür entschieden dem Veranstalter dafür keine gesonderte Rechnung stellen zu wollen. Mit einer Spende unterstützt du aktiv unsere Bestrebungen und ermöglichst es uns Menschen, die aufgrund der coronabedingten Absage von Veranstaltungen in finanzielle Schieflage geraten sind, zu unterstützen. 

Wir bitten diese Unannehmlichkeiten vielmals zu entschuldigen. In diesem Falle hat der Veranstalter uns offensichtlich nicht mit der Rückabwicklung beauftragt und ist dein Ansprechpartner für die Rückabwicklung. Wir können dir in diesem Falle leider nicht behilflich sein.

In diesem Falle müssen wir dich bitten, dich direkt mit dem Veranstalter bzw. Abiball-Komitee in Verbindung zu setzen. Wir können dir in diesem Falle nicht weiterhelfen.

Die Bearbeitungspauschale in Höhe von 5€ ermöglicht es uns die anfallenden Kosten für die Bearbeitung der vielen Rückabwicklungsanträge zu decken. Hierzu zählen die Arbeitszeit, Banktransferkosten und Kommunikationskosten. Diese Kosten sind notwendig um die anfallende Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit zu finanzieren.

Ja! Für Menschen, die besonders unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie gelitten haben, bieten wir eine Härtefallregelung an. Beim Ausfüllen des Antrags muss hierfür das Feld „Corona Härtefall“ ausgewählt und ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden. Diese Anträge werden sofort geprüft und innerhalb von 14 Tagen nach Freigabe vollumfänglich überwiesen. Somit stellen wir sicher, dass keine soziale Ungerechtigkeit begünstigt wird.

Eine Rückerstattung ist bis zur Verjährung jederzeit möglich. Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Nach erfolgreicher Überprüfung deines Antrages wird das Geld auf das von dir benannte Konto per Terminüberweisung avisiert. Du musst nichts weiter dafür tun.

Die Gebühren für die Tickerversicherung können wir leider nicht erstatten, da diese für eine externe Dienstleistung entrichtet worden sind. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Die Gebühren für den Zahlungsdienstleister können wir leider nicht erstatten, da diese für eine externe Dienstleistung entrichtet worden sind. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Die Veranstaltung wurde abgesagt und stellt somit keinen Versicherungsfall dar. Sofern wir die Einnahmen im Auftrag deines Veranstalters nicht rückabwickeln, bitten wir dich den Veranstalter zu kontaktieren.

Nein. Abitraum vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler. Der Veranstalter hat hierfür eine gesonderte Vereinbarung mit der Abitraum GmbH getroffen. Darüber hinaus tritt Abitraum als vom Veranstalter beauftragter Dienstleister für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung auf.